Ergänzende Kunden-Informationen zu AGBs-Änderungen

Sehr geehrter Kunde

Lassen Sie uns einen Blick darauf werfen, welche Auswirkungen die kürzlich im Dezember 2022 erfolgten Anpassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) für Sie als Kunden haben:

Was sich mit der Neufassung der AGBs für Sie nicht geändert hat:

1. Die Lagergebühren sind für Sie unverändert geblieben. 

2. Sie können Ihre Edelmetalle weiterhin jederzeit in Ihrem persönlichen Online-Lagerplatz verkaufen.

3. Sie können als Kunde Ihre Edelmetalle weiterhin selbst abholen (nach entsprechender Voranmeldung, vorheriger Bezahlung der schweizerischen Mehrwertsteuer und den anfallenden Auslagerungskosten, sowie Vorzeigen Ihres gültigen Personalausweises bei der Abholung im Lager).

Anpassungen und Präzisierungen:

Adressänderung: Wir sind mit unserem Firmensitz von Schluein (Graubünden) nach Altdorf (Uri) umgezogen, weil wir in dem Kanton ansässig sein möchten, wo wir auch unsere Lagerdienstleistungen anbieten. In den letzten Jahren haben wir uns mit Kunden aus ganz Europa regelmäßig in Altdorf getroffen, um Kunden-Events und Lagerbesichtigungen durchzuführen. Darüber hinaus haben wir unsere langjährige Zusammenarbeit mit der BDO Altdorf erweitert, sodass die BDO nicht nur die Lagerbestände unserer Kunden prüft, sondern neuerdings auch unsere Buchhaltung und unseren Jahresabschluss, und uns in Steuer- und Rechtsfragen beratend zur Seite steht. Unsere Unternehmensadresse mitsamt Büroräumlichkeiten sind nun bei der BDO Altdorf (Marktgasse 4) in der historischen Innenstadt. Bei einer solchen Adressänderung müssen die AGBs entsprechend geändert werden, was der Anstoß für uns war, auch den Rest der AGBs von unserem Rechtsanwalt überarbeiten zu lassen, um diese noch verständlicher zu gestalten. Für Sie ergeben sich aus dieser administrativ veranlassten Sitzverlegung innerhalb der Schweiz keine Konsequenzen.

§4 Augenschein: Wir haben lediglich den Satz hinzugefügt, dass Sie als Kunde bei einer persönlichen Besichtigung Ihrer Edelmetallbestände die geltenden Sicherheitsbestimmungen des Zollfreilagers einhalten müssen, auf die die Elementum International AG keinen Einfluss hat (weil nicht die Elementum International AG das Zollfreilager bewacht, sondern entsprechend ausgebildetes und allumfänglich versichertes Sicherheitspersonal). Hierbei handelt es sich um die Bereitstellung standardmäßiger Zoll-Formalitäten wie Ihr Name und Adresse sowie eine Ausweiskopie der Besucher eines Zollfreilagers. Daneben wird auch die Betreiberin des Hochsicherheitslagers eigene Bedingungen stellen, um die Sicherheitsstufe des Lagers aufrechterhalten sowie die Bedingungen der Versicherer erfüllen zu können. Beides ist, ohne Zweifel, im Sinn eines jeden einzelnen Kunden, der seine Edelmetalle in dieser Hochsicherheitslagerstätte eingelagert hat, um dauerhaft maximale Sicherheit für Ihre Edelmetalle zu gewährleisten. Auch hieraus ergeben sich für Sie insoweit keine Konsequenzen.      

§6,5 Auslieferung von Edelmetallbeständen: Wie bereits erwähnt, können Sie Ihre Edelmetallbestände unverändert entweder selbst im Lager abholen oder an Ihre Adresse ausliefern lassen. Alternativ können Sie als Kunde auch weiterhin verlangen, dass Ihre Edelmetalle an Dritte übergeben werden. Mit der AGB-Neufassung haben wir lediglich einen Satz hinzugefügt, der beschreibt, wie Sie eine solche Aushändigung an Dritte in Auftrag geben: Und zwar müssen Sie den von Ihnen ausgewählten Dritten mit einer Vollmacht rechtsgültig bevollmächtigen. Dabei ist entscheidend, dass wir aus Sicherheits- und Haftungsgründen sicherstellen und nachweisen können, dass tatsächlich Sie als unser Kunde den Auftrag abgegeben haben. Dies dient dem Schutz Ihres Vermögens, weil ausgeschlossen werden muss, dass unberechtigte Dritte Zugang zu Ihren Vermögenswerten erlangen können. Hierfür ist es aus rechtlichen Gründen unvermeidbar, dass wir auf eine beglaubigte Kundenunterschrift bestehen müssen. Sofern Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der Schweiz haben, muss die Beglaubigung mit einer Apostille versehen sein, um grenzüberschreitende Gültigkeit zu erlangen. Dieses Prozedere – eine weltweit standardisierte Kundenschutzmaßnahme – gilt nicht nur für die Neufassung der AGBs, sondern galt auch bereits für die vorgängigen AGBs. Insofern hat sich hieraus für Sie keine Änderung ergeben. Mit den neuen AGBs haben wir lediglich zu Ihrem Schutz erstmals präzisiert und schriftlich fixiert, was wir bei einer Auslieferung an Dritte von Ihnen als Kunde benötigen.

§12 Allgemeine und weitere Kosten: Es wurde lediglich der Satz ergänzend hinzugefügt, dass die Kosten für weitere Leistungen und Tätigkeiten, die nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführt sind, vom Kunden zu tragen sind: Diese "weiteren Kosten“ fallen insbesondere dann an, wenn der Kunde seine Edelmetalle selbst aus dem Lager übernehmen will oder eine Auslieferung an seine Adresse in Auftrag gegeben hat. Wenn hier eine konkrete Anfrage eines Kunden besteht, werden von entsprechenden Anbietern, die den Transport sowie die Zollformalitäten für die Edelmetalle an den Zielort abwickeln, Kostenvoranschläge eingeholt und dem Kunden entsprechend mitgeteilt. Bei einer Auslieferung an den Kunden vor Ort würden zumindest diese Kosten entfallen und er hätte lediglich die Kosten für das notwendige Handling der Lagerbetreiberin bei der Auslagerung sowie den Verwaltungsaufwand der Elementum International AG zu bezahlen.

§13 Abgaben und Steuern: Wir haben lediglich den Text um wenige Worte erweitert, um für alle Kunden den Sachverhalt noch verständlicher zu machen. Es ergibt sich für Sie keine substanzielle Änderung.

§22,1 Anwendbares Recht: Weiterhin gilt ausnahmslos schweizerisches Recht, wobei folgende Wörter hinzugefügt wurden: „unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Schweizerischen, internationalen Privatrechts“. Damit ist das Schweizerische Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG) gemeint, welches immer dann zur Anwendung gelangt, wenn eine in der Schweiz ansässige Privatperson oder juristische Person eine Rechtsbeziehung mit einer im Ausland ansässigen Privatperson oder juristischen Person unterhält (internationale Rechtsbeziehung). Dabei werden die im IPRG enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen, welche zur Klärung des jeweils anwendbaren Rechts dienen, als Kollisionsnormen bezeichnet. Jedes Land verfügt über solche "Kollisionsnormen", so auch Deutschland. Bei dieser Ergänzung handelt es sich nur um eine Klarstellung und Präzisierung. In der Praxis ergibt sich daraus hinsichtlich des anwendbaren Rechts keine Änderung gegenüber Ihren Rechten vor Anpassung der AGBs.

Sie können erkennen, dass sich für Sie als Kunden nichts substanziell geändert hat und dass es sich bei den Anpassungen unserer AGBs ausschließlich um Klarstellungen und Präzisierungen weitestgehend administrativer Natur handelt.                            

Sie können sich absolut sicher sein, dass wir immer und ausschließlich in Ihrem Interesse als Kunde tätig sind. Dafür stehen auch die folgenden Vorteile für Sie und Ihren Lagerplatz:

1. Mittelverwendungskontrolle: Alle Kunden-Geldeingänge bei der Elementum Deutschland GmbH werden von einer unabhängigen Steuerberatungskanzlei mit Blick auf den entsprechenden Edelmetallkauf überprüft. Den monatlich bereitgestellten Prüfungsbericht können Sie jederzeit im gesicherten Kundenportal einsehen.

2. Qualität: Elementum Deutschland GmbH kauft ausschließlich „Good Delivery“-Barren. Dies sind neu produzierte Edelmetallbarren der zertifizierten Scheideanstalten Umicore und Argor-Heraeus. 

3. Referenz: Wir sind auf das Schreiben der Umicore über die stets gute Zusammenarbeit in den letzten 14 Jahren sehr stolz: https://elementum.de/wp-content/uploads/2020/09/20200825-Umicore-Referenzschreiben-Elementum-Deutschland-GmbH.pdf

4. Kundenbewertung: Kunden der Elementum Deutschland GmbH bewerten auf der Plattform ProvenExpert unser Handeln, die Lagerung und den Kundenservice seit Jahren mit Bestnoten.      

5. Lieferung: Der versicherte Transport und die Einlagerung im Schweizerischen Hochsicherheits-Zollfreilager erfolgt ausschließlich durch zertifizierte Sicherheitsfirmen, die von den Scheideanstalten beauftragt sind.

6. Sicherheit bei der Lagerung: Es ist allgemein bekannt, dass physische Edelmetalle langfristig den besten Werterhalt bieten können. Die Sicherheit der Edelmetallanlage wird durch eine bewachte und versicherte Lagerung weiter erhöht. Bei der Elementum International AG lagern Kunden ihre Edelmetalle auf eigenem Namen. Die Hochsicherheitslager sind stets bewacht und vollumfänglich gegen alle versicherbaren Risiken versichert. Durch die jährliche Inventur werden die Lagerbestände der Kunden umfassend kontrolliert und dokumentiert.      

8. Bestandsprüfung: Die jährliche Inventur der Lagerbestände erfolgt im Auftrag der Elementum International AG durch die 1932 gegründete BDO AG, eine weltweit renommierte Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft mit mehr als 30 Niederlassungen allein in der Schweiz.

9. Alleinstellungsmerkmal: Sie können bei uns exklusive Vorteile für alle Familienmitglieder optimal nutzen und sich durch die Elementum-7-Sterne-Einkaufsstrategie einen Mehrgenerationen-Familienschatz aufbauen. Bei uns ist Ihr Familienvermögen auf Generationen hinaus sicher.

Sie können als unser geschätzter Kunde auch in Zukunft absolut sicher sein, dass wir immer und ausschließlich in Ihrem Interesse als Kunde handeln. Elementum bietet mit Sicherheit mehr!

 

Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Bogner (Dipl. Kfm., FH)
Geschäftsführer

 

Im Namen des Verwaltungsrats der Elementum International AG:
Prof. Dr. Philipp Bagus
Verwaltungsratspräsident