Elementum International AG macht Unterlassungsansprüche gegen die Ratior AG wegen der Irreführung von Kunden geltend

Wir, die Elementum International AG, sehen uns veranlasst, im Interesse der Kunden Unterlassungsansprüche gegen die Ratior AG geltend zu machen. Grund dafür sind irreführende Informationen seitens der Ratior AG. Diese behauptet gegenüber Kunden, dass eine Umlagerung von Edelmetallen von Lagerstätten der Elementum International AG zu einer Lagerstätte der Ratior AG möglich wäre und stellt entsprechende vorformulierte Schreiben und Vollmachten zur Verfügung, mit denen die Kunden dies von unserem Unternehmen verlangen sollen.

Eine Umlagerung ist jedoch, und dies ist der Ratior AG auch bekannt, nicht möglich. Zum einen wird eine solche Umlagerung von den Lagerbetreibern kategorisch ausgeschlossen. Zum anderen sehen die Verträge der Elementum International AG die Möglichkeit einer Umlagerung gar nicht vor.

Selbstverständlich können die Kunden aber über ihr Edelmetall frei verfügen. Neben der Möglichkeit des Verkaufs ergibt sich aus § 6.5 der Kunden-AGB, dass eine Auslieferung der Edelmetalle an den Kunden persönlich, oder unter bestimmten Voraussetzungen, eine Auslieferung an Dritte erfolgen kann.

Durch die Behauptung der Ratior AG, die Kunden könnten eine Umlagerung verlangen, werden diese bewusst in die Irre geführt.  Dies stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, § 5 Abs. 1 UWG dar.

Unser Unternehmen akzeptiert nicht, dass die Ratior AG ihre wirtschaftlichen Interessen über die der Kunden stellt und damit die Regeln des fairen Wettbewerbs verletzt.

Sollte die Ratior AG ihr irreführendes Vorgehen nicht umgehend beenden, werden wir nicht zögern, die Unterlassungsansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen, 

Stephan Bogner (Dipl. Kfm., FH)
Geschäftsführer 

Im Namen des Verwaltungsrats der Elementum International AG:
Prof. Dr. Philipp Bagus
Verwaltungsratspräsident